Das britische Gericht wies den Antrag auf Freilassung des WikiLeaks Gründers auf Kaution wegen Fluchtgefahr ab.
Hatte die Richterin Baraitser am Montag die Auslieferung von Assange an die US-Behörden aufgrund seines psychischen Gesundheitszustandes und den zu erwartenden Haftbedingungen in den USA abgelehnt, sprach sie sich heute wegen Fluchtgefahr gegen eine Freilassung aus und betonte, dass er im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, das auch als britisches Guantanamo bekannt ist, gut behandelt werde.
Der Hinweis des Verteidigers, dass Assange unterdessen starke familiäre Bindungen in Großbritannien besitze, da seine Partnerin und seine beiden Kleinkinder in London leben, konnte das Gericht nicht umstimmen.
Zwar anerkannte Baraitser in ihrer Urteilsbegründung am Montag den desaströsen Gesundheitszustand von Assange, ließ aber im heutigen Verdikt außer Acht, wie es dazu gekommen ist. Die Haftbedingungen im britischen Hochsicherheitsgefängnis und seine fast komplette Isolation sind maßgeblich daran schuld.
Nils Melzer, der UN-Sonderberichterstatter über Folter kommentierte am Montag:
„Das Urteil verkennt, dass der beklagenswerte Gesundheitszustand von Herrn Assange die direkte Folge einer jahrzehntelangen vorsätzlichen und systematischen Verletzung seiner grundlegendsten Menschenrechte durch die Regierungen der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs, Schwedens und Ecuadors ist“.
„Selbst mit einem anhängigen Berufungsverfahren ist seine fortgesetzte Isolation in einem Hochsicherheitsgefängnis völlig unnötig und unverhältnismäßig. Es gibt keinerlei Rechtfertigung dafür, ihn daran zu hindern, das endgültige Urteil in einer Umgebung abzuwarten, in der er seine Gesundheit wiedererlangen und ein normales Familien- und Berufsleben führen kann.“, so Melzer weiter.
Sevim Dagdelen und Heike Hänsel, MdB für DIE LINKE, bezeichnete das heutige Urteil in einer Pressemitteilung als einen Skandal:
„Die Entscheidung der britischen Justiz ist ein Anschlag auf das Leben und die Gesundheit von Julian Assange. Die Bundesregierung muss sich mit allen Mitteln dafür starkmachen, dass Julian Assange im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh nicht zu Tode kommt.“
Nils Muižnieks, Europa-Direktor von Amnesty International äußerte sich zudem folgendermaßen zum Urteil:
„Es ist klar, dass Julian Assange von vornherein nicht in Auslieferungshaft hätte genommen werden dürfen. Die Anschuldigungen gegen ihn waren politisch motiviert, und die britische Regierung hätte die USA niemals so bereitwillig bei ihrer unerbittlichen Verfolgung von Assange unterstützen dürfen“.
„Die US-Regierung verhält sich so, als ob sie überall auf der Welt das Recht hätte, jede Person zu verfolgen, die Informationen über Regierungsvergehen erhält und veröffentlicht. Die britische Justiz scheint mit dem heutigen Entscheid die Botschaft übermitteln zu wollen, dass sie den USA dabei nicht im Weg stehen wird.“, sagte Nils Muižnieks weiter.
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