3126 Menschen hat Johann Reichhart bis 1945 hingerichtet, darunter die Geschwister Scholl. Auch nach dem Krieg setzt er seine Henkerstätigkeit fort – diesmal in Namen der amerikanischen Militärjustiz.

Ein historischer Report von Helmut Ortner

Johann Reichhart ist ein gehetzter Mann. Gestern noch war er in Wien, zuvor in Dresden und Berlin, nun ist er auf dem Weg nach München. Seit Jahren durchquert er mit der Bahn oder seinem Opel Blitz das Land. Ständig auf Dienstreise, im Auftrag der Gerechtigkeit. Sein Beruf: Scharfrichter. Unter seinem Fallbeil sterben gemeine Mörder, Räuber und Sexualverbrecher. Jetzt, im Jahre 1943, hat er es häufiger mit einem neuen Typus von Verurteilten zu tun: „Volksschädlinge“, „Wehrkraftzersetzer“ und „Kriegswirtschaftsverbrecher“. NS-Sondergerichte fällen Tag für Tag Todesurteile, gegen die es keinerlei Rechtsmittel gibt.

Am 22. Februar 1943 wird der Gerechtigkeit wieder freien Lauf gelassen. Reichhart erhält die Nachricht, dass er in wenigen Stunden an drei jungen Studenten ein Todesurteil zu vollstrecken habe. Nur vier Tage zuvor waren sie im Innenhof der Münchner Universität vom Hausmeister beim Verteilen von Flugblättern gegen das Hitler-Regime erwischt worden. Umgehend verständigt der Mann die Gestapo, die sie noch am selben Tag verhaftet und ins berüchtigte Gefängnis im Wittelsbacher Palais einliefert. Ihre Namen: Sophie und Hans Scholl sowie Christoph Probst.

Die Verhandlung vor dem für Hochverrat zuständigen Volksgerichtshof findet an diesem Tag unter dem Vorsitz Roland Freislers statt. Gerade wenige Monate als Präsident im Amt, ist er aus Berlin angereist. Er will ein Exempel statuieren. Freislers Verhandlungsstil ist gefürchtet: Er brüllt die Angeklagten nieder, erniedrigt sie, verletzt alle noch halbwegs gültigen rechtlichen Grundsätze.

Nach nicht einmal dreistündiger Sitzung durchschneidet Freislers eisige Stimme die Stille des Gerichtssaals: „Die Angeklagten Sophie Scholl, Hans Scholl sowie Christoph Probst werden zum Tode verurteilt!“ Unmittelbar danach werden die drei Studenten in das zentrale Hinrichtungsgefängnis München-Stadelheim überführt, wo Scharfrichter Reichhart bereits der Auftrag zur sofortigen Vollstreckung in gewohnter Papierform vorliegt.

Als gebürtigem Bayern ist Reichhart Stadelheim von allen Arbeitsplätzen der angenehmste, seine „Heimat-Hinrichtungsstätte“, wie er sagt. Zahllose Todesurteile hat er hier vollstreckt. Die Hinrichtung dreier so junger Menschen freilich ist auch für ihn nicht alltäglich.

Als Sophie Scholl von einer Gefängniswärterin hereingeführt wird, trägt sie ein weißes Kleid. Kurz zuvor war es ihren Eltern gelungen, sie und ihren Bruder Hans noch einmal zu sprechen. Ein Abschied für immer. Sophie wirkt ruhig, den Vollzugsbeamten gegenüber ist sie freundlich. Vielleicht nehmen die Beamten deshalb das Risiko auf sich, den drei Todeskandidaten vor der Hinrichtung noch eine gemeinsame Zigarette zu überlassen.

Scharfrichter der Nazis

Das Fallbeil steht in einer Holzbaracke im Gefängnishof. Reichharts Gehilfen packen die junge Sophie und legen sie auf die Richtbank. Sekunden später wird ihr Kopf vom Körper getrennt. Dann legt Hans seinen Kopf auf den Bock. Bevor das Eisen herunterschnellt, ruft er: „Es lebe die Freiheit!“ Schließlich wird das Urteil an Christoph Probst vollstreckt, junger Vater dreier Kinder, der sich vor der Hinrichtung noch taufen lässt.

Die Gehilfen säubern das Fallbeil routiniert vom Blut der Hingerichteten, danach wird das Vollstreckungsprotokoll ordnungsgemäß unterzeichnet. Die Hinrichtungen sind – so vermerkt es das Protokoll nüchtern – „ohne besondere Vorkommnisse“ im Beisein der bestellten Zeugen im „Namen des Volkes“ ordnungsgemäß ausgeführt worden.

Nun darf Reichhart seine Rechnungen stellen: 40 Reichsmark gibt es für jede Enthauptung für ihn, 30 Reichsmark jeweils für die Gehilfen. Eine Auswärtsprämie, sonst immerhin 60 Mark, kann Reichhart in München nicht geltend machen. Sie wird erst ab einer Entfernung von 300 Kilometern zwischen Wohnort und Hinrichtungsstätte ausbezahlt. 1943 fließen ihm neben seinem jährlichen Grundeinkommen von 3000 Reichsmark weitere Sonderzahlungen für 764 durchgeführte Enthauptungen in Höhe von mehr als 41.000 Reichsmark zu. Reichhart, der als junger Mann eine Metzgerlehre absolvierte, ist als staatlich angestellter Scharfrichter finanziell ein gemachter Mann.

Obrigkeitshörig und mit der richtigen politischen Gesinnung: der ideale deutsche Hinrichter

Als 1933 die Nationalsozialisten in Deutschland an die Macht kommen, ist Reichharts Handwerk gefragt wie nie. Er soll nun auch in Sachsen und Thüringen die Vollstreckung von Todesurteilen übernehmen. Fortan reist er – immer in Frack und mit Zylinder – auch nach Dresden und Weimar, wo ihm landeseigene Gehilfen zur Verfügung gestellt werden. Zwar ist er nicht, wie er es sich immer gewünscht hat, verbeamtet worden, doch verfügt er nun wieder über ein regelmäßiges Einkommen, das dem eines Oberregierungsrats entspricht.

Wenige Monate später wird das Salär nochmals erhöht, auf jetzt 3720 Reichsmark. Sein oberster Dienstherr ist nun nicht mehr das bayerische Justizministerium, sondern, durch die Übertragung der Hoheitsrechte auf das Reich, der Reichsjustizminister mit Dienstsitz in Berlin. Auch dort schätzt man schnell die tadellose Berufsauffassung des Scharfrichters Reichhart. Einem Karriereaufstieg steht nichts im Wege: Er gilt als treuer Anhänger der Hitlerpartei, als Mann, der sich bewusst in den Dienst des neuen Staates stellt, in dem er schon bald eine zweifelhafte Berühmtheit erlangen wird. Ein Henker, anpassungsfähig, obrigkeitshörig und mit der richtigen politischen Gesinnung – kurz: der ideale deutsche Hinrichter.

Zwölf Jahre dient er dem Dritten Reich, auch als Deutschland Anfang 1945 in Schutt und Asche versinkt. Der Untergang steht unmittelbar bevor, doch die NS-Henker verrichteten ihr blutiges Handwerk, wie es ihnen aufgetragen wurde.

Noch am 16. April 1945 – Berlin ist bereits schwer umkämpft – finden in Plötzensee Hinrichtungen statt. Ein jeder tut nur seine nationale „Pflicht“. Ob am Fallbeil, im Gerichtssaal oder im Justizministerium: Scharfrichter, Staatssekretäre, Staatsanwälte, Richter, Gefängnisaufseher, Medizinprofessoren, Ärzte – sie alle erledigen ihre Aufgaben gewissenhaft und fanatisch für Führer, Volk und Vaterland. Bis zum letzten Tag, bis zur letzten Stunde, bis zum Kriegsende. Bis zum Untergang.

Am Ende werden sie mehr als 16.000 Todesurteile vollstreckt haben. Davon 11.881 allein die drei Scharfrichter Johann Reichhart, Wilhelm Röttger und Ernst Reindel.

Dann ist der Krieg aus. Verloren, sagen die Deutschen. Der Wahn hat ein Ende und damit die Barbarei. Die kollektive Reinwaschung beginnt. Niemand will mehr Täter, Mitläufer und Wegseher gewesen sein. Und Johann Reichhart? Muss er sich jetzt am Ende irgendwelche Vorwürfe machen? Kann nun Unrecht sein – fragt er sich -, was vor wenigen Wochen noch Recht war? Hat er nicht nach bestem Gewissen sein Handwerk ausgeübt, ganz so, wie es die Herren im Justizministerium vorgegeben und in Rundverfügungen angeordnet hatten? Verlässlich, gesetzestreu, konsequent – so, wie es ihm in seinem Arbeitsvertrag aufgetragen war?

München, 30. April 1945: Die Siegermacht Amerika besetzt die Stadt. Die Sieger sprechen Urteile über die Besiegten. Auch Todesurteile. Und diese müssen vollstreckt werden. Mitte Mai fahren US-Soldaten am Haus von Johann Reichhart in Gleißental vor. Hierhin hat er sich aus Angst vor Verhaftung zurückgezogen. Sie haben den Hinweis bekommen, dass sich der „damned Nazi-Murderer“ dort aufhält. Sie greifen ihn auf, fesseln ihn an den Händen und bringen ihn mit einem Jeep nach München, in das Stadelheimer Gefängnis, wo er bis zum Ende des Krieges viele seiner Todesurteile vollstreckt hatte, darunter an zahlreichen unschuldigen Widerstandskämpfern wie den Geschwistern Sophie und Hans Scholl. Soll jetzt auch er, der so viele Menschen mit dem Fallbeil geköpft hatte, als Kriegsverbrecher hingerichtet werden?

Doch die Haft des Scharfrichters ist nur von kurzer Dauer. Bereits nach einer Woche öffnen sich für ihn die Gefängnistore. Amerikanische Offiziere bringen ihn in das nahe gelegene Landsberg am Lech, in das dortige Gefängnis, wo einst schon Adolf Hitler nach seinem Putschversuch einsaß – und nun NS-Kriegsverbrecher die Zellen füllen. Reichhart ahnt, was die Amerikaner von ihm wollen: Sie brauchen ihn für jenes Handwerk, für das ihn der Freistaat Bayern während der Weimarer Republik und die Nationalsozialisten in den zurückliegenden Jahren gebraucht hatten. Und so arbeitet Johann Reichhart schon wenige Wochen nach Kriegsende wieder als Henker – diesmal für die amerikanische Militärregierung.

Im Landsberger Gefängnishof werden zwei neue Galgen aufgebaut. Reichhart weiß auch damit umzugehen. Bereits 1942 hatte er selbst einen Galgen nach englischem Vorbild konstruiert, doch war dieser vom Reichsjustizministerium abgelehnt worden, weil die NS-Juristen für das Erhängen des Delinquenten die qualvollere Variante des Strangulierens vorzogen, die als besonders entehrende Strafe im gleichen Jahr neben dem Fallbeil wieder eingeführt worden war. Dabei heben zwei Helfer den Hinzurichtenden empor, und der Scharfrichter legt im gleichen Moment einen Strick um den Hals des Delinquenten. Auf Kommando drücken die Assistenten die Schultern des gefesselten Körpers in Richtung Boden. Der Tod tritt nach wenigen Sekunden ein. Reichhart und seine Mannen erledigen dieses Töten in Landsberg mit schneller Präzision.

Nach den Nazis, im Dienst Henker für die US-Militärjustiz in Landsberg

Dafür genießt der Henker Reichhart Privilegien. Wenn Todesurteile zu vollstrecken sind, wird er von einer Militärpatrouille im Jeep von seinem Wohnort Gleißental abgeholt und ins Landsberger Gefängnis chauffiert. Statt Geld gibt es überwiegend Konserven, Alkohol und Zigaretten, in diesen Nachkriegszeiten eine attraktive Währung. 156-mal knotet Reichhart den Strick, um Parteiprominenz, KZ-Schergen und SS-Wirtschaftsgrößen in den Tod zu befördern. Die amerikanische Militärjustiz ist von seinen Diensten so überzeugt, dass sie gar erwägt, ihn als Vollstrecker bei den im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess verurteilen NS-Größen einzusetzen. Doch die Militärregierung besinnt sich. Reichharts Aufgabe wird darauf beschränkt, den US-Sergeanten Hazel Woods in die „Kunst des Erhängens am Galgen“ einzuweisen. Woods ist es, der am 16. Oktober 1946 schließlich den Todeskandidaten den Strick um den Hals legt, darunter Ribbentrop, Keitel, Kaltenbrunner, Rosenberg, Frank, Frick, Streicher und Jodl.

Im Mai 1947 holt die Militärpolizei Reichhart aus seiner Wohnung und bringt ihn nach Moosburg an der Isar in ein Internierungslager, freilich ein ganz besonderes Lager. Es ist reserviert für „besondere Hoheitsträger der NSDAP“ und für höhere SA- und SS-Angehörige. Hier trifft der ehemalige Scharfrichter auf Hitlers ehemaligen Vizekanzler Franz von Papen, auf Feldmarschall Sperrle, auch auf Emmy Göring, die Frau des Reichsmarschalls Hermann Göring. Sie war es vermutlich, die ihrem zum Tode durch den Strang verurteilten Ehemann noch rechtzeitig die Zyankalikapsel in die Gefängniszelle geschmuggelt hatte.

Reichhart ist also in bester Gesellschaft. Doch die prominenten Mithäftlinge meiden ihn, als sie erfahren, wer er ist. Als er sich später – im Dezember 1948 – vor einer Spruchkammer in München wegen seiner NS-Henkerstätigkeit verantworten muss, zeigt er sich in seinem Schlusswort bitter enttäuscht darüber, wie vor allem die Justiz mit ihm umging:

„Ich habe Todesurteile vollzogen in der festen Überzeugung, dem Staat mit meiner Arbeit zu dienen und rechtmäßig erlassene Gesetze zu befolgen. Erst jetzt ist mir so recht bewusst geworden, wie sehr ich in meinem blinden Glauben und Gehorsam vom Staat und seinen Oberen ausgenutzt, ja missbraucht worden bin. Ich habe Mörder, Gewaltverbrecher, Hochverräter und Volksschädlinge enthauptet und gehängt, weil ich an der Rechtmäßigkeit der Todesurteile nicht zweifelte. Ich werde aber alles tun, um sicherzustellen, dass ich der letzte Reichhart gewesen bin, der sich in das Amt des Nachrichters hineindrängte. Mögen künftig die Richter die Todesurteile selbst vollstrecken.“

Insgesamt 3126 Todesurteile – davon 250 an Frauen – hat er von 1924 bis 1945 vollstreckt: Mörder, Gewaltverbrecher, aber auch Widerstandskämpfer und vermeintliche Gegner des NS-Regimes. Auf Befehl der amerikanischen Militärmacht henkt er weitere 156 Menschen. Seine 23 Jahre währende Scharfrichter-Karriere hat ihn wohlhabend gemacht, allein 1943 verdiente er die gewaltige Summe von 41.748,20 Reichsmark.

Am Ende jedoch ist er ein isolierter alter Mann, dem man noch eine bescheidene Invaliden- und Militärrente in Höhe von gerade mal 220 Mark im Monat genehmigt. Kurz vor seinem 79. Geburtstag stirbt Johann Reichhart 1972 in einem bayerischen Krankenhaus nahe München.


Buchhinweis: Helmut Ortner, Ohne Gnade – Eine Geschichte der Todesstrafe, Mit einem Nachwort von Bundesrichter a.D. Thomas Fischer, Nomen Verlag, 228 Seiten, 22 Euro

Präsident „Death“ – Todesstrafe in den USA II.