In Deutschland wird es auf absehbare Zeit keine allgemeine Corona-Impfpflicht geben. Im Bundestag fanden weder der Gesetzentwurf für eine Impfpflicht ab 60 Jahren noch ein Antrag der Unionsfraktion für ein Stufenmodell die erforderliche Mehrheit. Auch die beiden Anträge gegen die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht scheiterten im Parlament. Damit wird es in Deutschland aktuell keine über die seit März geltende, umstrittene Corona-Impfpflicht für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen hinausgehende Verpflichtung für andere Bevölkerungsgruppen geben.
Dazu Ulrike von Wiesenau, im Vorstand des Freiburger Instituts für soziale Gegenwartsfragen:
„Seit Beginn der Corona-Krise war eine allgemeine Corona-Impfpflicht, die schwerwiegende Eingriffe in zentrale Grundrechte beinhaltet, lange über alle Parteigrenzen hinweg ausgeschlossen worden. Nun ist es nach kontroversen Debatten und Anträgen doch noch dazu gekommen, dass der deutsche Bundestag ein Zeichen für eine freie Impfentscheidung gesetzt und damit eine weitere Spaltung der Gesellschaft verhindert hat. Ein Impfstoff, der weder geeignet ist, eine wirkliche Herdenimmunität zu schaffen, der nicht verlässlich davor schützt, sich und andere anzustecken und auch keine neuen Infektionswellen verhindert, kann keine gesetzliche Impfpflicht rechtfertigen. Nun müssen wir in der Corona-Debatte endlich aus dem Panikmodus heraustreten und Lehren aus der Krise ziehen, indem wir den Personalnotstand in Krankenhäusern und Gesundheitsämtern beseitigen und unser Öffentliches Gesundheitssystem, das durch eine fatale Politik von Privatisierungen, Fallpauschalen, und Krankenhausschliessungen demontiert wurde, stärken und krisenfähig machen.“
Institut für soziale Gegenwartsfragen
Ulrike Wiesenau