- Bundesgerichtshof: Keine Urheberrechtsverletzung bei Veröffentlichung des “Glyphosat-Gutachtens“
- Transparenzinitiative FragDenStaat feiert den Sieg vor Gericht und fordert Reform des Urheberrechts
- Erwartete Signalwirkung des Urteils auf Behörden
Die Berliner Transparenzinitiative FragDenStaat hat vor dem Bundesgerichtshof einen wichtigen Sieg für die Informationsfreiheit in Deutschland errungen. Die Richter bestätigen ein Urteil, nach dem die Veröffentlichung des behördlich verfassten “Glyphosat-Gutachten” kein Urheberrecht verletze und folgten damit der Argumentation der beklagten Transparenzinitiative. Die Entscheidung dürfte weitreichende Folgen für die Informationsfreiheit in Deutschland haben. Vorangegangen war ein drei Jahre langer Rechtsstreit um das Glyphosat-Gutachten, in dem Krebsrisiken beim Einsatz des Pflanzenschutzmittels Glyphosat abgewogen werden. Das entsprechende Gutachten hatte FragDenStaat zuvor nach dem Informationsfreiheitsgesetz angefragt, erhalten und anschließend auf der eigenen Homepage veröffentlicht. Gegen die Publikation hat das BfR geklagt. Dadurch seien Urheberrechte verletzt worden. Erstellt hatten das Gutachten Beamte des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).
Arne Semsrott, Projektleiter von FragDenStaat: “Wir erleben regelmäßig, dass Behörden sich auf das angebliche Urheberrecht berufen, wenn sie ihre Transparenzpflichten umgehen und die Veröffentlichung von Dokumenten verhindern wollen. Dieser Praxis – das Urheberrecht zu einem Zensurheberrecht zu machen – hat der Bundesgerichtshof nun einen Riegel vorgeschoben,” so Arne Semsrott weiter.
Mit seiner Entscheidung hat der Bundesgerichtshof jetzt die Beschwerde des BfR abgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem vergangenen Jahr rechtskräftig: FragDenStaat durfte das Gutachten veröffentlichen. Bis zuletzt hatte das Bundesinstitut vor Gericht gegen die Veröffentlichung durch das gemeinnützige Projekt aus Berlin gekämpft. Sowohl im einstweiligen Rechtsschutzverfahren als auch im Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof verlor das Institut nun gegen die Transparenz-Aktivist:innen.
“Mit dem Glyphosat-Fall haben wir endgültig gezeigt, das es sich lohnt für die Informationsfreiheit zu kämpfen.”, so Semsrott.
Für FragDenStaat ist der Kampf mit dem Urteil noch lange nicht ausgefochten: “Wir brauchen jetzt eine gesetzliche Klarstellung, dass die Veröffentlichung behördlcher Dokumente urheberrechtlich grundsätzlich immer zulässig ist. Dazu muss § 5 des Urheberrechtsgesetzes geändert werden.” Einen Vorschlag dazu haben die Aktivist:innen bereits 2019 gemacht.
Mehr Info: https://fragdenstaat.de/blog/2022/03/30/zensurheberrecht-geklart-sieg-fur-die-informationsfreiheit/