Während sich der Atomwaffenverbotsvertrag dem Inkrafttreten nähert, wird der Nuclear Weapons Ban Monitor 2020 veröffentlicht.
Der Atomwaffenverbotsvertrag tritt in Kraft und alle Augen richten sich auf Europa
Europa sticht als die Region mit den meisten Staaten hervor, die im Widerspruch zum Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) handeln, der am 22. Januar 2021 als Völkerrecht in Kraft tritt. Während die meisten Staaten der Welt dem AVV beitreten und ihn einhalten können, ohne ihre bestehende Politik und Praxis zu ändern, belegt die Ausgabe 2020 des Nuclear Weapons Ban Monitor, dass weltweit insgesamt 42 Staaten ein Verhalten an den Tag legen, das nicht mit dem neuen Atomwaffenverbotsvertrag vereinbar ist. „Jeder Staat kann den AVV unterzeichnen, aber diese 42 Staaten müssten ihre Politik und Praktiken in unterschiedlichem Maße ändern, wenn sie die Anforderungen des AVV erfüllen wollen“, sagt die Herausgeberin des Nuclear Weapons Ban Monitor 2020, NPA Senior Advisor Grethe Lauglo Østern.
Neben den neun nuklear bewaffneten Staaten (China, Frankreich, Indien, Israel, Nordkorea, Pakistan, Russland, Großbritannien und die USA), die gegen den AVV offensichtlich in mehrfacher Hinsicht verstoßen, wurden von den Rechtsexperten des Nuclear Weapons Ban Monitors 33 Staaten, die selbst keine Atomwaffen besitzen, als vertragswidrig eingestuft. 27 von ihnen sind europäische Staaten.
Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei und Weißrussland leisten Beihilfe und unterstützen den fortgesetzten Besitz von Atomwaffen, was nach Artikel 1(1)(e) des AVV verboten ist. Sie leisten den nuklear bewaffneten Staaten auf unterschiedliche Art und Weise Beihilfe, indem sie Atomwaffen auf ihrem Territorium beherbergen, an Atomwaffenübungen teilnehmen, logistische und technische Unterstützung leisten, das Testen von atomwaffenfähigen Raketen zulassen, Schlüsselkomponenten für Atomwaffen entwickeln, produzieren und warten und Atomwaffendoktrinen, -strategien und -erklärungen befürworten.
„Es ist klar, dass Europa in den Spiegel schauen muss, wenn der Atomwaffenverbotsvertrag jetzt in Kraft tritt und Atomwaffen illegal werden, auch wenn sich die nuklear bewaffneten Staaten ihm kurzfristig nicht anschließen werden. Die Rolle der Nicht-Atomwaffenstaaten bei der nuklearen Aufrüstung und der Verhinderung von Fortschritten in Richtung nuklearer Abrüstung wurde vor der Verhandlung des AVV wenig beachtet. Das wird sich jetzt ändern“, sagte die Generalsekretärin der Norwegischen Volkshilfe, Henriette Westhrin.
Sie fuhr fort: „Staaten, die dem AVV beigetreten sind, können in Bündnissen und militärischen Kooperationsvereinbarungen mit nuklear bewaffneten Staaten verbleiben und können weiterhin alle Operationen, Übungen und andere militärische Aktivitäten gemeinsam mit ihnen durchführen, sofern sie keine Atomwaffen beinhalten. Obwohl politisch schwierig, ist die Kombination von Bündnismitgliedschaft und Einhaltung der AVV durchaus machbar.“
Außerhalb Europas sind die einzigen Nicht-Atomwaffenstaaten, die derzeit den Besitz von Atomwaffen auf unterschiedliche Weise unterstützen und fördern, Armenien, Japan und Südkorea in Asien, Kanada in Amerika sowie Australien und die Marshallinseln in Ozeanien.
Der Atomwaffenverbotsvertrag legt die Normen und Maßnahmen fest, die notwendig sind, um eine Welt ohne Atomwaffen zu schaffen und zu erhalten. Die Wirkung des Vertrages wird sich schrittweise aufbauen und davon abhängen, wie er von jedem einzelnen Staat aufgenommen und umgesetzt wird.
Laut dem Nuclear Weapons Ban Monitor ist die Unterstützung für den AVV in allen Regionen hoch, außer in Europa, wo derzeit 31 von 47 Staaten gegen einen Beitritt zum Vertrag sind. Zwei Wochen vor Inkrafttreten des Vertrages sind genau 70% – oder 138 der Staaten der Welt – für den AVV.
„51 Staaten sind dem Vertrag bereits beigetreten und 37 haben ihn zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Wir nähern uns also schnell einer Situation, in der die Hälfte aller Staaten völkerrechtlich verbindliche Verpflichtungen unter dem AVV akzeptiert haben werden“, so Østern.
Der Nuclear Weapons Ban Monitor hat weitere 50 Staaten als „sonstige Unterstützer“ erfasst. Viele aus dieser Gruppe haben bereits den Prozess begonnen, dem Vertrag beizutreten, darunter Andorra, Eritrea, die Mongolei, Neuguinea und Sierra Leone.
17 Staaten, verteilt über alle Weltregionen, sind in Bezug auf das Abkommen unentschieden, darunter auch die beiden Staaten, die Vereinbarungen über eine erweiterte nukleare Abschreckung mit Russland haben – Armenien und Belarus. Insgesamt 42 Staaten sind gegen den Vertrag. Einige der Staaten, die sich gegen den Vertrag aussprechen, sind jedoch in Bezug auf den AVV widersprüchlicher als andere. In mehreren von ihnen ist die Diskussion über die Vorzüge des neuen Vertrags noch nicht abgeschlossen.
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Die Übersetzung aus dem Englischen wurde von Anita Köbler vom ehrenamtlichen Pressenza-Übersetzungsteam erstellt. Wir suchen Freiwillige!