Barbara Marti für die Online-Zeitung INFOsperber
Die beiden Urteile haben erst auf den zweiten Blick etwas miteinander zu tun. Sie machen deutlich, dass es Gerichte gibt, die nach wie vor aufgrund veralteter Rollenklischees urteilen.
Nachsicht mit dem Mann
Schauspieler Bill Cosby wurde 2018 zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen sexueller Nötigung verurteilt. Mehr als 60 Frauen hatten entsprechende Vorwürfe erhoben. Als sie damit an die Öffentlichkeit gingen, war nur ein einziger Fall noch nicht verjährt. In diesem Fall hat das höchste Gericht im US-Bundesstaat Pennsylvania kürzlich die Verurteilung von Cosby wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Seither ist der 83-Jährige ein freier Mann und wird es nach Ansicht von US-Medien auch bleiben. Zahlreiche US-Schauspielerinnen verurteilten den Entscheid als unverständlich. Einmal mehr müsse eine Frau erfahren, dass ein Gericht mit ihrem Peiniger nachsichtig ist. Das sei eine verheerende Botschaft an alle, die von Übergriffen betroffen sind.
Keine Nachsicht mit der Frau
Am gleichen Tag lehnte ein Richter in Kalifornien den Antrag der Sängerin Britney Spears ab, dass sie wieder selber über ihre Person und ihre Finanzen bestimmen kann. Die 39-Jährige steht seit einem Zusammenbruch 2008 unter Vormundschaft ihres Vaters. Später kamen ein Co-Vormund und ein Finanztreuhänder hinzu. Spears versucht seit Jahren, die Vormundschaft ihres Vaters zu beenden, wie die «New York Times» berichtete. Nach eigenen Aussagen kann sie nicht einmal selber entscheiden, ob sie weitere Kinder bekommt. Sie will erst wieder auftreten, wenn ihr Vater nicht mehr ihr Vormund ist.
Zusammenbrüche mit unterschiedlichen Folgen
2016 erlitt Rapper Kanye West wie Spears ebenfalls einen Nervenzusammenbruch. Doch der heute 44-Jährige wurde nicht unter Vormundschaft gestellt und kandidierte 2020 sogar für das Präsidentenamt. Spears hingegen darf weiterhin nicht einmal selber entscheiden, ob sie weitere Kinder bekommt oder wie sie ihr Geld ausgibt. Sie kämpft weiter. Die nächste Anhörung vor Gericht findet Mitte Juli statt.
Aus- und Weiterbildung reformieren
Die beiden Urteile in den USA sind keine Einzelfälle. Gerichte urteilen auch andernorts nicht ohne Vorurteile. In Deutschland forderte kürzlich der «Deutsche Juristinnenbund», die juristische Aus- und Weiterbildung zu reformieren. Die Ausbildungsliteratur sei «überwiegend» von Männern verfasst und voll stereotyper und diskriminierender Darstellungen. Zudem seien die Strafverfolgungsbehörden für eine geschlechtergerechte Rechtsanwendung oft zu wenig sensibilisiert. Geschlechterklischees würden deshalb ihre Arbeit beeinflussen.