Scheinbar unbesorgt von drohenden Weltkriegs- und Klimagefahren setzt die Politik ihr Konzept des „Weiter so“ fort. Nachdem Präsident Biden 2022 die Volksrepublik China auf dem NATO-Gipfel in Madrid und dem Treffen der Führer der G7 in Elmau als seinen Feind Nr. 1 erklärt hat, wird das ehemalige Entwicklungsland China in dem Fokus der medialen Aufmerksamkeit gesetzt.
Die Meldungen verlaufen nach einem wiederholbaren Muster: Defizite hervorheben, ein möglichst dunkles Bild zeichnen, die Entwicklungsergebnisse nicht positiv zu benennen.
Kaum eine Ausgabe der führenden Blätter erscheint, ohne Menschenrechte in China zu erörtern. Selten werden dabei Defizite der Rechte im eigenen Land der Medien besprochen. Beispielsweise Menschenrechte der Gleichheit (Art. 1), auf Leben und Sicherheit, (Art. 3), auf Arbeit (Art. 23) und ähnliche zur Gestaltung eines würdigen Lebens der Bewohner. Meist werden fehlende Rechte in anderen Ländern wie China angemahnt.
Das hohe Menschenrecht auf Leben ohne Kriege wird gegenwärtig von den USA und Russland bedroht. Eigentlich seit den frühen Zeiten der Nationenbildung und kolonialen Erweiterungen in der Welt. Die Kennzeichen des Mittelalters und danach waren Kriege zur Macht- und Landeserweiterungen. Nach dem 2. Weltkrieg übte Deutschland Zurückhaltung, aber bei Waffenlieferungen an Krieg führende Länder eher nicht. Auch nicht bei Mitwirkungen in der militärischen Organisation der NATO. Der deutsche Wille, am globalen Spiel der Waffen teilzunehmen, ist ungebrochen. Die Berliner Zeitung vom 15. August 2022 berichtet, dass die deutsche Luftwaffe mit 13 Maschinen an Übungen im Indopazifischen Raum im Rahmen an der „Rapid Pacific 2022“ teilnimmt. Der Inspekteur der Deutschen Luftwaffe, Generalleutnant Ingo Gerhartz, wird mitfliegen. Die Übungen haben die VR-China fest im Blick, schreibt das Blatt und erwähnt, dass Deutschland für 8 Monate die Führung der „Air Policing Baltikum“ übernimmt. Trainingsmöglichkeiten in Afghanistan, Mali und anderen Regionen wurden gern genutzt. Im kriegerischen Ukraine Konflikt wirkt Deutschland nicht ausschließend friedensstiftend.
Für die zusammenwachsende globale Welt war es eine historische Errungenschaft, dass sich 1948, nach dem 2. Weltkrieg, die Länder der Welt auf die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der UNO geeinigt und die Charta mit dem „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte“ 1966 ergänzt hatten.
Zuvor, in den Ursprüngen der Nationen, waren die Rechte und Pflichten der Landesbewohner juristisch in Verfassungen und Einzelgesetzen fixiert worden. Jede Nation souverän für sich. Es ging immer um die Menschenrechte der Landesbürger gegenüber ihrer eigenen Staatsgewalt in Gestalt der Monarchen oder republikanischen Regierungen, die in unterschiedlichen Demokratieformen organisiert sein konnten. In der repräsentativen oder der partizipativen seit 1917. Die republikanischen Ordnungen ließen, wenn es opportun war, auch faschistische Diktaturen zu.
Nicht koscher ist es, dass die Menschenrechte seit Beginn des Kalten Krieges in den Auseinandersetzungen außenpolitisch instrumentalisiert werden. Betroffen sind vor allem Länder, die einen nichtkapitalistischen Weg mit dem Menschenrecht auf Selbstbestimmung einschlagen. Das innenpolitische Wirkungsfeld der Menschenrechte wird verlassen. Ignoriert wird, dass die Menschenrechte von internen wirtschaftlichen Entwicklungsprozessen abhängen. So besteht beispielsweise das Problem beim Recht auf Arbeit oder der Gleichheit in der politischen Gestaltung des Landes, das in jedem Land für sich zu lösen ist. Ein hoher Lebensstandard kann erst bei entsprechender Wirtschaftsleistung erreicht werden. Die ehemaligen Entwicklungsländer haben aus den Kolonialzeiten und in der kapitalistischen Ära zwangsweise asymmetrische Entwicklungen erlitten. Das Aufholen erfordert Zeit und Veränderungen in den Austauschbedingungen des internationalen Handels. Zum Beispiel im Zugang zu Krediten, Veränderung der Kreditbedingungen, Veränderungen der einseitigen Patent- und Technologieelemente. Die jeweiligen Regierungen müssten dafür sorgen, dass die privaten Wirtschafts- und Finanzunternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet werden. Menschenrechte entstehen und verwirklichen sich nicht automatisch. Ein für alle Länder verpflichtendes Völkerrecht ist noch nicht geschrieben. Einzig die Moral veranlasst einzelne Länder in ihren Handlungen Vernunft in den internationalen Beziehungen walten zu lassen.
Die VR – China hat die Verwirklichung der Menschenrechte als Ziel in ihre Verfassung aufgenommen. Sie legt in Artikel 33 die Respektierung und Wahrung der Menschenrechte gemäß der Charta fest. Das Recht auf Arbeit, auf soziale Sicherheit des Lebens und auf Gleichheit ist annähernd Realität in China geworden. Die wirtschaftliche Entwicklung des Landes schafft schrittweise die Voraussetzungen weitere Rechte Wirklichkeit werden zu lassen.
Ein gleiches Rechtsempfinden kann aus der Verfassung der USA nicht herausgelesen werden. Die 16 Grundrechte von Virginia aus dem Jahr 1776 als Basis der Verfassung der USA, gelten nur für den „guten“ Teil der Einwohner. Die Ureinwohner der USA, die Indianer erhielten erst 1924 mit dem Erlass des Snyder Gesetzes den Status von Staatsbürgern. Ihre Rechte auf Land, Bodenschätze werden weiter beschnitten. Die Nachkommen der Sklaven aus Afrika leiden weiter unter den Folgen der Apartheid (R. H. Tenbrock, „Außerdeutsche Verfassungen“ und Steve Talbot, „Indianer in den USA“).
Die 7 Artikel der Verfassung der USA und die Zusatzartikel befassen sich ausführlich mit der Freiheit, sie tragen Sorge für die Machtbalancen staatlicher Einrichtungen, sowie für die politischen Wahlen. Sie behandeln kaum die sozialen Menschenrechte der Bevölkerung.
Die Umstände des Präsidentenwechsels 2021/2022 bis hin zur Erstürmung des Kapitols, um die Übergabe zu verhindern, weisen auf einen bedenklichen Zustand der Demokratie in den USA.
Die internationale Organisation „Amnesty International“ meinte in einem Bericht am 29.11.2019, dass die „Charta der Allgemeinen Menschenrechte“ ein dynamisches Instrument für die Menschheit sei.