Ausgrenzung

Impfpflicht: Wie Kommunikation entgleist und Sündenböcke herbeigeredet werden

Ab heute gilt die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Bis zum 15. März 2022 waren alle Beschäftigten von Kliniken, Pflegeheimen, ärztlichen Praxen, Rettungs- und Pflegediensten und ähnlichen Einrichtungen verpflichtet, einen Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen, oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können.…

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