Sterben in Würde

Freitodhilfe bedeutet Selbstbestimmung am Lebensende!

Deshalb: JA zu Selbstbestimmung am Lebensende! NEIN zu einem neuen § 217 StGB. Es gibt ein Grundrecht auf Suizid und es ist erlaubt, dabei Hilfe (z. B. von Ärzt:innen) in Anspruch zu nehmen! So hat es das Bundesverfassungsgericht am 26.02.2020…

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